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Produkt zum Begriff Vertreter:


  • Gesetzliche Vertretung im BGB
    Gesetzliche Vertretung im BGB

    Gesetzliche Vertretung im BGB , Ein neues gesetzliches Vertretungsrecht im BGB Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts findet die größte Reform des gesetzlichen Vertretungsrechts seit Inkrafttreten des BGB statt. 131 Paragrafen werden durch 113 neue Paragrafen ersetzt, weitere grundlegend geändert sowie eine gänzlich neue Notvertretung unter Ehegatten geschaffen. Alle mit Verträgen, Erklärungen und Genehmigungen befassten Anwält:innen, Notar:innen, Rechtspfleger:innen und Richter:innen müssen ab dem 1.1.2023 die neuen Regeln anwenden, auch bestellte Vormünder, Betreuende und Pflegende. Bereiten Sie sich rechtzeitig vor Das neue Handbuch vermittelt Ihnen genau die notwendigen Kenntnisse und stellt Punkt für Punkt das neue System der Vertretung von Minderjährigen und Betreuten einschließlich der erforderlichen gerichtlichen Genehmigungen dar erklärt für alle Bereiche, von Bestellung und Pflichten der Amtsträger bis hin zu deren Aufsicht durch das Gericht, worauf es in der Praxis nun besonders ankommt erläutert die Besonderheiten der Vergütung und des Auslagenersatzes der Amtsträger löst typische, auch internationale erbrechtliche Fälle nach neuem Recht erklärt die Details der Prozessführung bei minderjährigen bzw. betreuten Personen. Ein Muss für jeden Zivilrechtler, der gestaltet und gerichtliche Verfahren führt. Das bekannte Autorenteam aus Anwaltschaft, Notariat, Justiz und Lehre bürgt für höchste Qualität: RAin Dr. Barbara Ackermann-Sprenger, FAinFamR u ErbR | RAin Dr. Christa Bienwald | RA Dr. Claus-Henrik Horn, FA ErbR | RiOLG Dr. Thomas Kischkel | PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß | Prof. Dr. Markus Lamberz | Notarin Dr. Karin Raude | Notarin RAin Dr. Sibylle Seiferlein, FAinErbR | Notar Prof. Dr. Maximilian Zimmer , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20221206, Produktform: Kartoniert, Beilage: broschiert, Redaktion: Horn, Claus-Henrik, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 394, Keyword: Genehmigung; Betreuer; Elterliche Sorge; Eltern; Kindeswohl; Pfleger; Vertretungsbefugnis; Erbrecht; Notar; Schenkung; Immobilie; Sperrvermerk; Vorsorgevollmacht; Kontrollbetreuer; Patientenverfügung, Fachschema: Familienrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: TB/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Familienrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Länge: 227, Breite: 153, Höhe: 25, Gewicht: 636, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,

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  • Ist ein bevollmächtigter ein gesetzlicher Vertreter?

    Ein bevollmächtigter ist eine Person, die von einer anderen Person oder Organisation autorisiert wurde, in ihrem Namen zu handeln. Dies bedeutet, dass der Bevollmächtigte bestimmte Befugnisse und Verantwortlichkeiten hat, die ihm von der bevollmächtigenden Partei übertragen wurden. Im Gegensatz dazu ist ein gesetzlicher Vertreter eine Person, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen automatisch bestimmte Befugnisse und Verantwortlichkeiten hat, um im Namen einer anderen Person zu handeln. Ob ein bevollmächtigter auch als gesetzlicher Vertreter betrachtet werden kann, hängt von den spezifischen Umständen und den geltenden Gesetzen ab. Es ist wichtig, die genauen rechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen zu prüfen, um festzustellen, ob ein bevollmächtigter auch als gesetzlicher Vertreter angesehen werden kann.

  • Was sind gesetzliche Vertreter?

    Gesetzliche Vertreter sind Personen, die befugt sind, im Namen einer juristischen Person oder eines Minderjährigen rechtliche Handlungen vorzunehmen. Bei juristischen Personen sind dies in der Regel die Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder, bei Minderjährigen sind es in der Regel die Eltern oder ein Vormund. Die gesetzlichen Vertreter handeln im Interesse der vertretenen Person und sind für deren rechtliche Angelegenheiten verantwortlich.

  • Sind Eltern gesetzliche Vertreter?

    Ja, Eltern sind in der Regel die gesetzlichen Vertreter ihrer minderjährigen Kinder. Das bedeutet, dass sie rechtlich dazu befugt sind, im Namen ihrer Kinder Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen. Dies umfasst unter anderem die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten, die Verwaltung des Vermögens und die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen. Die elterliche Vertretung endet in der Regel mit der Volljährigkeit des Kindes, es sei denn, es liegt eine besondere rechtliche Vereinbarung vor. In einigen Fällen kann auch ein Vormund oder rechtlicher Betreuer die gesetzliche Vertretung übernehmen, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind.

  • Kann ein Vertreter anfechten?

    Ein Vertreter kann unter bestimmten Umständen die Handlungen oder Entscheidungen seines Vertretenen anfechten. Dies kann der Fall sein, wenn der Vertreter der Meinung ist, dass der Vertretene seine Pflichten verletzt hat oder gegen geltendes Recht verstoßen hat. Der Vertreter muss jedoch nachweisen können, dass er im Namen des Vertretenen gehandelt hat und dass sein Interesse durch die Handlung oder Entscheidung des Vertretenen beeinträchtigt wurde. Es ist wichtig, dass der Vertreter schnell handelt und die Anfechtung innerhalb einer angemessenen Frist einreicht. Letztendlich hängt die Möglichkeit einer Anfechtung davon ab, ob der Vertreter nachweisen kann, dass die Handlung oder Entscheidung des Vertretenen unrechtmäßig war.

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  • Kann gesetzlicher Vertreter Zeuge sein?

    Ja, ein gesetzlicher Vertreter kann grundsätzlich auch als Zeuge in einem Gerichtsverfahren auftreten. Allerdings sollte der gesetzliche Vertreter in diesem Fall darauf achten, dass er in seiner Rolle als Zeuge neutral und unparteiisch aussagt und nicht als Vertreter der betroffenen Person handelt. Es ist wichtig, dass der gesetzliche Vertreter die Wahrheit sagt und keine falschen Aussagen macht. Zudem sollte er sich bewusst sein, dass seine Aussagen vor Gericht protokolliert werden und im Falle von Falschaussagen strafrechtliche Konsequenzen drohen können. Es ist ratsam, sich im Vorfeld rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass man als gesetzlicher Vertreter korrekt und angemessen als Zeuge auftritt.

  • Was ist mein gesetzlicher Vertreter?

    Dein gesetzlicher Vertreter ist die Person, die in rechtlichen Angelegenheiten in deinem Namen handelt, wenn du dazu nicht in der Lage bist. Dies kann beispielsweise bei Minderjährigen der Fall sein, wo die Eltern oder ein Vormund als gesetzliche Vertreter fungieren. Bei erwachsenen Personen kann ein gesetzlicher Vertreter bestellt werden, wenn diese aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Es ist wichtig, dass du weißt, wer dein gesetzlicher Vertreter ist und welche Befugnisse er hat. Falls du unsicher bist, solltest du dich rechtlich beraten lassen.

  • Wer ist Vertreter der Bundeskanzlerin?

    Wer ist Vertreter der Bundeskanzlerin? Der Vertreter der Bundeskanzlerin in Deutschland ist der Vizekanzler. Aktuell ist Olaf Scholz, der auch Bundesfinanzminister ist, der Vizekanzler und somit der Vertreter von Angela Merkel. Im Falle von Abwesenheit oder Krankheit der Bundeskanzlerin übernimmt der Vizekanzler ihre Aufgaben und vertritt sie in politischen Angelegenheiten. Diese Regelung dient dazu, die Kontinuität der Regierungsarbeit sicherzustellen und einen reibungslosen Ablauf der Regierungsgeschäfte zu gewährleisten.

  • Kann Vertreter ohne Vertretungsmacht anfechten?

    Kann ein Vertreter ohne Vertretungsmacht eine Handlung oder Entscheidung anfechten, die er im Namen des Vertretenen vorgenommen hat? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel ob der Vertreter die Vertretungsmacht überschritten hat oder ob der Vertretene die Handlung nachträglich genehmigt hat. In einigen Fällen könnte der Vertreter möglicherweise die Handlung anfechten, wenn er nachweisen kann, dass er nicht autorisiert war, im Namen des Vertretenen zu handeln. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Bestimmungen je nach Rechtsordnung variieren können und eine genaue Prüfung des Einzelfalls erforderlich ist.

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