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Produkt zum Begriff Vollmacht:


  • Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall (Trimborn von Landenberg, Dieter)
    Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall (Trimborn von Landenberg, Dieter)

    Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall , Wenn in teils fragwürdiger, teils krimineller Weise über das Vermögen eines hilflosen Menschen verfügt wird, muss der Anwalt das Vertreterhandeln überprüfen. Anders als zahlreiche Veröffentlichungen zur Vorsorgevollmacht widmet sich dieses Buch vorrangig den Rettungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit bereits bestehenden Vollmachten zu ergreifen sind. Zudem werden Instrumente zur Prävention vorgestellt und diskutiert. Der Aufbau der Kapitel orientiert sich an der jeweils für die anwaltliche Praxis typischen Mandatssituation. Eine große Rolle spielt zunächst die Überprüfung von vermögensrechtlichen Verfügungen im Zusammenhang mit erteilten Vollmachten. Deren Umfang ist umfassend zu ermitteln. Sodann wird regelmäßig der Widerruf die erste Sicherheitsmaßnahme sein. Besonderes Augenmerk wurde auf die systematische Informationsbeschaffung und die Klärung des Innenverhältnisses gelegt, ohne die eine Rückabwicklung unberechtigter Verfügungen nicht möglich ist. Dieses Buch hilft, Licht in das oft undurchsichtige Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten zu bringen. Neben der Analyse der immer reichhaltigeren Rechtsprechung und Literatur zum Thema wird großer Wert auf die tatsächlichen Aspekte der Anspruchsrealisierung und -abwehr gelegt. In der Neuauflage ist auch das seit dem 1.1.2023 geänderte Betreuungsrecht berücksichtigt, das insbesondere im Bereich der Kontrollbetreuung bei vermutetem Missbrauch von Vorsorgevollmachten neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230707, Produktform: Kartoniert, Autoren: Trimborn von Landenberg, Dieter, Auflage: 23004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Keyword: Widerruf von ; Betreuung; Betreuungsrecht; Informationsbeschaffung; Mandat; Rechtsanwalt; Rettungsmaßnahmen; Rückabwicklung; Sicherungsmaßnahmen; Umfang; Vorsorgevollmacht; Widerruf; unberechtigte Verfügungen; vermögensrechtliche Verfügungen, Fachschema: Betreuungsrecht~Erbrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Erbrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: xvii, Seitenanzahl: 187, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: zerb verlag, Verlag: zerb verlag, Länge: 208, Breite: 145, Höhe: 12, Gewicht: 276, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Relevanz: 0016, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1424066

    Preis: 49.00 € | Versand*: 0 €
  • Gesetzliche Vertretung im BGB
    Gesetzliche Vertretung im BGB

    Gesetzliche Vertretung im BGB , Ein neues gesetzliches Vertretungsrecht im BGB Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts findet die größte Reform des gesetzlichen Vertretungsrechts seit Inkrafttreten des BGB statt. 131 Paragrafen werden durch 113 neue Paragrafen ersetzt, weitere grundlegend geändert sowie eine gänzlich neue Notvertretung unter Ehegatten geschaffen. Alle mit Verträgen, Erklärungen und Genehmigungen befassten Anwält:innen, Notar:innen, Rechtspfleger:innen und Richter:innen müssen ab dem 1.1.2023 die neuen Regeln anwenden, auch bestellte Vormünder, Betreuende und Pflegende. Bereiten Sie sich rechtzeitig vor Das neue Handbuch vermittelt Ihnen genau die notwendigen Kenntnisse und stellt Punkt für Punkt das neue System der Vertretung von Minderjährigen und Betreuten einschließlich der erforderlichen gerichtlichen Genehmigungen dar erklärt für alle Bereiche, von Bestellung und Pflichten der Amtsträger bis hin zu deren Aufsicht durch das Gericht, worauf es in der Praxis nun besonders ankommt erläutert die Besonderheiten der Vergütung und des Auslagenersatzes der Amtsträger löst typische, auch internationale erbrechtliche Fälle nach neuem Recht erklärt die Details der Prozessführung bei minderjährigen bzw. betreuten Personen. Ein Muss für jeden Zivilrechtler, der gestaltet und gerichtliche Verfahren führt. Das bekannte Autorenteam aus Anwaltschaft, Notariat, Justiz und Lehre bürgt für höchste Qualität: RAin Dr. Barbara Ackermann-Sprenger, FAinFamR u ErbR | RAin Dr. Christa Bienwald | RA Dr. Claus-Henrik Horn, FA ErbR | RiOLG Dr. Thomas Kischkel | PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß | Prof. Dr. Markus Lamberz | Notarin Dr. Karin Raude | Notarin RAin Dr. Sibylle Seiferlein, FAinErbR | Notar Prof. Dr. Maximilian Zimmer , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20221206, Produktform: Kartoniert, Beilage: broschiert, Redaktion: Horn, Claus-Henrik, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 394, Keyword: Genehmigung; Betreuer; Elterliche Sorge; Eltern; Kindeswohl; Pfleger; Vertretungsbefugnis; Erbrecht; Notar; Schenkung; Immobilie; Sperrvermerk; Vorsorgevollmacht; Kontrollbetreuer; Patientenverfügung, Fachschema: Familienrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: TB/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Familienrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Länge: 227, Breite: 153, Höhe: 25, Gewicht: 636, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,

    Preis: 59.00 € | Versand*: 0 €
  • Mittler-Solak, Fatma: Kala? Kala! Unsere kretische Kardio-Küche
    Mittler-Solak, Fatma: Kala? Kala! Unsere kretische Kardio-Küche

    Kala? Kala! Unsere kretische Kardio-Küche , Gutes fürs Herz Medizinisches Wissen und Rat rund um Herz und Arterien: Dr. Lauterbach erklärt kompakt die positiven Auswirkungen der mediterranen Küche auf unser Herz-Kreislauf-System Expertenwissen trifft auf alte Kultur: 60 Familienrezepte aus Kreta, die schon seit Generationen zu Gesundheit und einem langen Leben verhelfen Egal ob zum Frühstück, Abendessen oder für zwischendurch: Kochen Sie sich einfach gesund und verringern so Ihr Herzinfakt-Risiko   , Zeitschriften > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 28.00 € | Versand*: 0 €
  • Agent
    Agent

    Fernbedienungshalter "Agent", Schwarz

    Preis: 15.96 € | Versand*: 6.96 €
  • Kann Bevollmächtigter Vollmacht widerrufen?

    Ja, ein Bevollmächtigter kann die ihm erteilte Vollmacht grundsätzlich widerrufen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Bevollmächtigte feststellt, dass er die Vollmacht nicht mehr benötigt oder wenn sich die Umstände geändert haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Widerruf der Vollmacht schriftlich erfolgen sollte, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem sollte der Widerruf dem Vollmachtgeber unverzüglich mitgeteilt werden, damit dieser informiert ist und entsprechend handeln kann. Es empfiehlt sich, den Widerruf der Vollmacht auch gegenüber Dritten zu erklären, die von der Vollmacht Kenntnis haben könnten.

  • Kann ein Bevollmächtigter eine Vollmacht ausstellen?

    Ja, ein Bevollmächtigter kann unter bestimmten Umständen eine Vollmacht ausstellen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Person, die die Vollmacht erhält, dem Bevollmächtigten vertraut und dieser die Befugnis hat, im Namen der Person zu handeln. Es ist wichtig, dass die Vollmacht klar definiert ist und die genauen Befugnisse des Bevollmächtigten festlegt. In einigen Fällen kann es auch erforderlich sein, dass die Vollmacht notariell beglaubigt wird, um rechtlich gültig zu sein. Es ist ratsam, sich vor der Ausstellung einer Vollmacht rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

  • Kann ein Bevollmächtigter eine Vollmacht widerrufen?

    Kann ein Bevollmächtigter eine Vollmacht widerrufen? Ein Bevollmächtigter kann grundsätzlich keine Vollmacht widerrufen, da er nur die Befugnis hat, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Der Vollmachtgeber kann jedoch jederzeit die Vollmacht widerrufen, solange er geschäftsfähig ist. Es ist wichtig, dass der Widerruf schriftlich erfolgt und dem Bevollmächtigten rechtzeitig mitgeteilt wird, damit dieser darüber informiert ist. Ein Widerruf kann auch mündlich erfolgen, sollte jedoch aus Beweisgründen schriftlich festgehalten werden.

  • "Wie kann man eine notarielle Vollmacht für die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten erhalten?" "Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer notariellen Vollmacht erfüllt sein?"

    Man kann eine notarielle Vollmacht für die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten erhalten, indem man einen Notar aufsucht und dort die Vollmacht erstellen lässt. Für die Erteilung einer notariellen Vollmacht müssen die beteiligten Personen persönlich beim Notar erscheinen, ihre Identität nachweisen und die Vollmacht eigenhändig unterschreiben. Zudem müssen die Vollmacht klar formuliert und die Vertretungsbefugnisse eindeutig festgelegt sein.

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  • Agent Recon
    Agent Recon

    Alastair, der Kommandeur einer verdeckten Militäreinheit, bittet den Neuling Jim an einer geheimen Mission teilzunehmen, die von dem kampferprobten Colonel Green geleitet wird. Das Team stößt auf ein unbekanntes Wesen, das nicht nur über außergewöhnliche Stärke und Geschwindigkeit verfügt, sondern auch die Fähigkeit besitzt, eine Armee von Kriegern zu kontrollieren. Da die Zeit abläuft und das Schicksal der Menschheit auf dem Spiel steht, muss das Team seine Fähigkeiten und seinen Einfallsreichtum nutzen, um einen Weg zu finden, die außerirdische Bedrohung aufzuhalten, bevor es zu spät ist.

    Preis: 16.99 € | Versand*: 3.95 €
  • Anomaly Agent
    Anomaly Agent

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  • Puzzle Agent 2
    Puzzle Agent 2

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    Preis: 2.01 € | Versand*: 0.00 €
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    Miradent Plaque Agent

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    Preis: 5.99 € | Versand*: 2.95 €
  • Wie kann eine notarielle Vollmacht zur rechtlichen Vertretung in verschiedenen Angelegenheiten genutzt werden? Was sind die Voraussetzungen und rechtlichen Folgen bei der Erteilung einer notariellen Vollmacht?

    Eine notarielle Vollmacht kann genutzt werden, um eine Person rechtlich zu vertreten, z.B. in Vertragsangelegenheiten, Immobilienverkäufen oder Erbschaftsangelegenheiten. Voraussetzungen für die Erteilung sind die Volljährigkeit des Vollmachtgebers, die Geschäftsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bevollmächtigten sowie die notarielle Beurkundung. Rechtliche Folgen sind, dass der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers handeln kann und dieser für die Handlungen des Bevollmächtigten haftet.

  • Wie erstelle ich ein rechtsgültiges Vollmacht Muster für die Vertretung meiner Interessen in meinem Abwesenheit?

    Um ein rechtsgültiges Vollmacht Muster zu erstellen, musst du eine Vollmacht schriftlich verfassen und darin klar festlegen, welche Person deine Interessen in deiner Abwesenheit vertreten soll. Die Vollmacht muss von dir persönlich unterschrieben und datiert werden, um gültig zu sein. Es ist ratsam, die Vollmacht notariell beglaubigen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie im Ernstfall auch akzeptiert wird.

  • Wie unterschreiben bei Vollmacht?

    Bei einer Vollmacht unterschreibt die bevollmächtigte Person im Namen des Vollmachtgebers. Dies geschieht in der Regel mit dem Zusatz "in Vertretung" oder "p.p." (per procura). Es ist wichtig, dass die bevollmächtigte Person deutlich macht, dass sie im Auftrag des Vollmachtgebers handelt. Die Unterschrift sollte klar lesbar sein und den Namen der bevollmächtigten Person enthalten. Es ist auch ratsam, die Vollmacht selbst zu unterschreiben, um ihre Gültigkeit zu bestätigen.

  • Wann erlischt die Vollmacht?

    Die Vollmacht erlischt in der Regel, wenn der Vollmachtgeber sie widerruft oder wenn der Bevollmächtigte sie zurückgibt. Sie kann auch durch den Tod des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten erlöschen. Des Weiteren kann die Vollmacht auch durch Zeitablauf oder durch Erreichen des vereinbarten Zwecks enden. Es ist wichtig, dass alle Parteien über das Erlöschen der Vollmacht informiert sind, um Missverständnisse zu vermeiden.

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